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Automatische Datenübermittlung: Sind wir "gläserne Verbrecher"?

Ein Beitrag von Sonja Hubl / © Responsa Liberta April 2013

 

Ist der Schutz unserer Privatsphäre überhaupt noch gewährleistet? 

Den einen ist sie enorm wichtig, den anderen eher gleichgültig. Es gibt Menschen, die sich bewusst bei keinem Online-Netzwerk anmelden und auch ansonsten Informationen ausschließlich mit denjenigen teilen, die ihr Vertrauen gewonnen haben. Andererseits gibt es Bürger, die ihre „Freunde" in diesen Netzwerken gerne über den Besuch einer Veranstaltung oder die Liebeserklärung des Lebensgefährten in Kenntnis setzen. So unterschiedlich die Bürger auch mit ihrer Privatsphäre umgehen, eines haben sie gemeinsam: Sie entscheiden selbst, wen sie informieren und was sie mitteilen. Zunächst erscheint es als Einzelfall, wenn die Meldung auf dem Computerbildschirm, im Radio oder Fernsehen erscheint, dass ein Meldedatenabgleich oder Informationsaustausch passiert oder in Planung ist. Es festigt sich jedoch nach und nach der Eindruck, dass hier mehrere „Einzelfälle“ vorliegen. Dann könnte es sich bald um die Regel handeln. Die Freiheit, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, wäre dahin. Die Themen, bei denen es um eine solche Datenübermittlung geht, sind sehr unterschiedlich. Zufall oder Geschick?

 

Informationsaustausch über Bürgerdaten

So stößt der Bürger beispielsweise aufgrund des neuen Rundfunkbeitrags, ehemals unter GEZ bekannt, auf einen Meldedatenabgleich, bei dem automatisch Daten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger übermittelt werden. Ein Widerspruch sei nicht möglich, heißt es auf der Webseite. So sollen wohl so genannte „Schwarzseher“ entlarvt werden. Gegen den neuen Beitrag gab es bereits deutschlandweit Proteste, ein Video dazu sehen Sie hier.

Was GEZ-Gegner in Rage bringt, ist für denjenigen, der im Ausland ein Konto besitzt, wohl eher zweitrangig. Dieser wird sich vielleicht über Nachrichten wundern oder sogar empören, mit welchen Methoden die Europäische Union massiver gegen Steuerhinterzieher vorgehen will. Vom Austrocknen der Steueroasen, von Steuersündern ist die Rede, und von einem automatischen Informationsaustauschs. Die aktuelle Hetzjagd auf den Präsidenten eines bayerischen Fußballvereins scheint sich hervorragend dafür zu eignen, den Menschen diese Methoden schmackhaft zu machen.

Auch bei Hauseigentümern wurden mit dem Zensus 2011 Daten erhoben. Laut Begründung auf der Homepage www.zensus2011.de wurden damals fast nur Immobilienbesitzer befragt, weil es sich bei dieser Volkszählung um ein so genanntes registergestütztes Verfahren handelte. Auch hier ist der Hintergrund – welche Überraschung – eine Zusammenführung bzw. Übermittlung von Daten, unter anderem durch Meldebehörden und die Bundesagentur für Arbeit. Im Zensusgesetz ist detailliert nachzulesen, welche Informationen über jede gemeldete Person übermittelt werden.  

 

Massiver Eingriff in die Privatsphäre

Sicher erscheint es in der Praxis durchaus wichtig, dass Behörden auf Informationen unter gewissen Umständen Zugriff erhalten, insbesondere, um ein Verbrechen aufzuklären. Der Eingriff in persönliche Daten ist jedoch gleichzeitig ein enormer Eingriff in die Privatsphäre, recht schnell entsteht die Gefahr des gläsernen Bürgers. Auffallend ist: Bei den oben genannten Sachverhalten ist kein konkretes Verbrechen zu erkennen, das diese drastischen Maßnahmen den zahlreichen Betroffenen gegenüber begründen würde.

Wird also jedem Bürger pauschal unterstellt, er sei Schwarzseher und habe heimlich Rundfunkgeräte bei sich versteckt, die ihm die Möglichkeit geben, öffentlich-rechtliche Sender zu konsumieren? Das scheint Grund genug für die Übermittlung von Daten zu sein. Auch sämtliche Besitzer mit Konten in anderen EU-Ländern sind dann wohl potentielle Verbrecher, warum bleibt fraglich. Denn wo sie ihr Geld haben – also ihr Eigentum, nicht das des Staates – sollte doch zunächst einmal ihre Entscheidung sein. Es bleibt schleierhaft, was daran grundsätzlich verwerflich sein soll, über den Aufbewahrungsort seines Eigentums selbst zu bestimmen.

Bei der Datenerhebung durch die EU-Verordnung Zensus gibt es anscheinend nicht einmal den Verdacht auf eine Straftat. Hier reicht das Argument Volkszählung bereits aus.  

Im März ließ die Nachricht über die Zustimmung des Bundestages zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft Bürger aufhorchen. Es soll dabei – natürlich – um die Verfolgung von Straftaten gehen, die Bestandsdatenauskunft wird als „unverzichtbares Ermittlungsinstrument“ bezeichnet. Dazu sollen von Bundesbehörden mit richterlicher Genehmigung u.a. sogar PINs und Passwörter der Bürger abgefragt werden können.

Auch Bargeldgrenzen und Bargeldverbot sind aktuell in der Diskussion. So werden den Bürgern nach und nach die Möglichkeiten genommen, bar zu zahlen. In Italien beispielsweise liegt die Obergrenze bei 1000 €, in Frankreich derzeit bei 3000 €. Wie lange in Deutschland noch Bargeldzahlung bis 14.999 € ohne Angabe von persönlichen Daten möglich sind, ist fraglich. Bargeld ist ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre – dieser soll den Bürgern anscheinend Schritt für Schritt genommen werden.

Tragische Bombenanschläge und -drohungen sowie scheinbar plötzlich weltweit auftauchende Briefe an ranghohe Politiker, ob gift- oder sprengstoffverdächtig, liefern weitere Argumente für noch mehr Überwachung.

 

Sind wir potentielle Verbrecher?

Es scheint, als ob an mehreren Stellen derzeit die Grundlage für Datenabfragen geschaffen wird oder Informationen über die Bürger bereits abgeglichen werden. Schlussfolgerung: Quasi jedem wird willkürlich unterstellt, er sei auf irgendeinem Gebiet ein potentieller Straftäter, das reicht anscheinend aus. Der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen wird immer schwieriger, per Gesetz wird die persönliche Freiheit der Menschen mehr und mehr eingeschränkt. Ob in dieser Datenflut überhaupt noch der Überblick behalten werden kann und wie sinnvoll diese Entwicklungen insgesamt sind, ist fraglich.

Unbehagen verursacht wohl bei einigen die Frage, wie weit das noch gehen wird…

 


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